Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzüge. Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das Gericht von Diekirch zuständig. Bei verspäteter Zahlung sind ab dem Tage einer einfachen Inverzugsetzung vertragliche Zinsen in Höhe von 12% jährlich geschuldet. Außerdem, wird Nichteinhaltung die geschuldete Summe wegen der entstehenden Unkosten um eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10% der geschuldeten Summe erhöht, mit einem Minimum von 15 Euro.